1.4.5 A___ wird weiter vorgeworfen, in der Nacht vom 22. auf den 23. Juni 2013 in Herisau in das Ladenlokal des Schuhhauses F___ eingedrungen zu sein. Dort wurde versucht, mittels eines Flachwerkzeuges ein Fenster aufzubrechen. Da dies nicht gelang, wurde eine Fensterscheibe mittels eines Steines eingeschlagen und der Fensterflügel durch das Einschlagloch greifend geöffnet. In der Folge drang die Täterschaft in das Ladenlokal ein, verliess dieses anschliessend aber wieder, ohne sich Diebesgut anzueignen (Dossier B, act. 17.3).