1.4.3 Beim Einbruchdiebstahl in das Ladengeschäft der Firma I___ AG, St. Gallen, wurde die Scheibe der Eingangstüre mit einem Stein eingeschlagen. Die sich auf dem Stein befindlichen DNA-Spuren konnten A___ zugeordnet werden. An der später wieder aufgefundenen Registrierkasse stellte der Kriminaltechnische Dienst (KTD) eine nicht auswertbare Handschuhspur am Kasseneinsatz fest (Dossier B, act. 1.1 und 1.4).