Vor dem Obergericht führte der Beschuldigte an Schranken aus (act. B 42, S. 3 ff.), er habe mit diesen Sachen nichts zu tun. Er habe StA B___ von Anfang an gesagt, wie es gewesen sein könnte. Nämlich dass G___ zu ihm gekommen sei und mit ihm Einbrüche habe begehen wollen. Er habe dann gesagt, dass er solche Sachen nicht mehr mache. Wahrscheinlich habe G___ dann seine Handschuhe entwendet. Es sei nicht seine Sache, das abzuklären. Herr G___ sei die einzige dunkelhäutige Person, die er kenne. Der Zeuge habe in St. Gallen eine dunkelhäutige Person gesehen. Die Begründung von Gerichtspräsident Pius Gebert, dass er Ende Monat Geld gebraucht habe, stimme nicht.