Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab A___ am 7. Mai 2013 zu Protokoll (Dossier B, act. 7, S. 2), er habe mit dem Einbruchdiebstahl vom 22. Dezember 2012 nichts zu tun und verweise auf die Aussagen gegenüber der Polizei in St. Gallen. Wie der Stein, mit dem er offenbar Kontakt gehabt habe, dorthin gekommen sei, könne er sich nicht erklären. Er könne nichts dafür, dass dort „ein Stein von ihm“ gewesen sei. Es müsste ja auch im Laden Spuren von ihm geben, z.B. an der Kasse. Er sei doch nicht so blöd und halte einen Stein in den Händen und werfe diesen dann in den Laden. Er wisse auch nicht, wann er zuletzt einen Stein in die Hand genommen habe.