Er habe den Einbruchdiebstahl nicht begangen. (Auf Vorhalt, dass die Scheibe der Eingangstür mit einem Stein eingeschlagen wurde, auf dem sich eine DNA-Spur, die ihm zugeordnet werden konnte, befand): Damit habe er nichts zu tun. Keine Ahnung. Vielleicht habe er den Stein einmal angefasst und jemand anderes habe ihn dann hinein geworfen. Von ihm sei der Stein sicher nicht.