Seite 12 seinem Grossvater gearbeitet habe und von diesem jederzeit mehr Geld bekommen hätte, als mit einem Einbruchdiebstahl zu holen gewesen wäre. Bei einem finanziellen Engpass hätte D___ fraglos ausgeholfen; dieser habe seine Geduld erst im Zusammenhang mit den Delikten, welche in St. Gallen angeklagt seien, verloren. Weiter habe die Vorinstanz darauf verwiesen, dass das Einschlagen von Fenstern dem Tatmuster des Beschuldigten entspreche und verweise auf drei solcher Delikte, welche zum Urteil vom 19. November 2012 führten.