anlässlich der ersten Befragung nichts zur DNA habe sagen können. In der Folge habe er darüber nachgedacht, wie das passiert sein könnte und er habe diese Möglichkeit bei der nächsten Einvernahme erwähnt. Den Zeitpunkt des Verlustes der Handschuhe habe er mit Februar oder März 2013 angegeben. Auch das könne aber nicht als präzise gewertet werden. Bei verlorenen Objekten kenne man den Zeitpunkt des Verlustes eigentlich nur selten, man stelle einfach fest, dass sie weg seien. Die zeitliche Zuordnung sei umso ungenauer, je unwichtiger das Ereignis sei. Die Vorinstanz sei davon ausgegangen, dass A___