Beim zweiten Vorfall meinte er, er mache keine solchen Einbrüche und habe einen guten Job. Dass die DNA des Beschuldigten am Tatwerkzeug von zwei Tatorten nachgewiesen worden sei, stelle ein schwer belastendes Indiz dar. Zu Seite 10 seiner Entlastung habe A___ vorgebracht, dass G___ und H___ ihm die Tat eventuell hätten unterschieben wollen. Er habe nämlich schon seit längerer Zeit mit beiden „Krach“. Vor einem halben Jahr sei ihm ein Paar Handschuhe gestohlen worden, eventuell habe er diese auch im Auto von G___ vergessen.