in Herisau ebenfalls ein Fenster mittels einem Stein eingeworfen worden, damit die Täterschaft sich Zutritt zum Ladenlokal habe verschaffen können. Auch hier habe ein Stein als mutmassliches Tatwerkzeug im Verkaufsraum sichergestellt werden können. Auch die auf diesem Stein befindliche Spur habe A___ zugeordnet werden können. Der Beschuldigte habe in beiden Fällen bestritten, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Im ersten Fall erwähnte er, es könne sein, dass er den Stein einmal berührt habe, denn es komme auf dem Bau vor, dass man Steine berühre. Beim zweiten Vorfall meinte er, er mache keine solchen Einbrüche und habe einen guten Job.