Seite 9 Daran kann vollumfänglich festgehalten werden. Umso mehr als sich heute an Schranken bezüglich der Zeitpunkte, in denen die zu beurteilenden Delikte begangen wurden, keine neuen Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit des Beschuldigten ergeben haben. Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass die Staatsanwaltschaft St. Gallen die Erstellung eines Gutachtens zur Abklärung der Schuldfähigkeit von A___ ebenfalls abgelehnt hat (act. B 15/2).