Alkoholeinfluss gestanden. In der Strafuntersuchung bezüglich des hier zu beurteilenden Einbruchdiebstahls vom 22. Dezember 2012 habe A___ am 7. Mai 2013 indes explizit verneint, Alkohol und/oder Drogen konsumiert gehabt zu haben. Auch gemäss dem für das laufende Verfahren im Kanton St. Gallen zuständigen Staatsanwalt lic. iur. Peter Morach bestehe kein ernsthafter Anlass, an der Schuldfähigkeit des Beschuldigten zu zweifeln.