1.4.3 Über die nächtliche Beleuchtung der Multergasse hat das Gericht Auskünfte bei den Stadtwerken St. Gallen und beim Kommando der Kantonspolizei St. Gallen eingeholt (act. B 9 und B 10). Dabei ergab sich, dass die Multergasse während der ganzen Woche nachts gleichmässig ausgeleuchtet wird (act. B 12 und B 15/1).