Auf weitere tatsächliche Gegebenheiten und Ergebnisse der Strafuntersuchung sowie auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Seite 7 Erwägungen I. Formelles 1.1 Zuständigkeit Auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen in Ziffer 1.1 zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit kann verwiesen werden.