Mit Verfügung vom 5. Mai 2015 gewährte der Einzelrichter des Obergerichts dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung und betraute mit der Rechtsverbeiständung RA AA___ (act. B 23). G. Berufungsverhandlung und Urteil des Obergerichts Die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Obergericht fand am 25. August 2015 in Trogen statt (act. B 37 bis B 42). Das Urteil wurde anschliessend - im Einverständnis der Parteien - schriftlich eröffnet (act. B 43).