Seite 5 D. Schriftenwechsel im Berufungsverfahren a) Gegen das Urteil vom 21. August 2014, dessen Zustellung in begründeter Ausfertigung am 7. Januar 2015 erfolgte (act. 66), liess A___ mit Eingabe seines Verteidigers am 14. Januar 2015 Berufung erklären (act. B 1). b) Am 15. Januar 2015 wurde den Parteien die Zuweisung des Prozesses an die 1. Abteilung sowie die Leitung des Verfahrens durch Obergerichtspräsident Ernst Zingg mitgeteilt (act. B 4).