9. Die Verfahrenskosten, bestehend aus CHF 6‘800.00 Kosten der Voruntersuchung CHF 2‘400.00 Gerichtsgebühr CHF 1‘794.90 Auslagen (Kosten mündliches Gutachten) CHF 10‘994.90 insgesamt werden im Betrag von CHF 10‘994.90 dem Beschuldigten auferlegt. 10. Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung zugesprochen.“ Auf eine Wiedergabe der Urteilsbegründung in den angefochtenen Punkten wird verzichtet und auf die entsprechenden Erwägungen verwiesen.