Das Urteil wurde gleichentags gefällt und dem Beschuldigten mündlich eröffnet (act. 47/1). Das schriftliche Urteilsdispositiv wurde am 22. August 2014 versandt (act. 52). Es konnte dem Beschuldigten über dessen Verteidiger am 23. August 2014 (act. 53) sowie den übrigen Parteien am 25. August 2014 zugestellt werden (act. 54-56). Mit Schreiben vom 27. August 2014 liess der Beschuldigte die Berufung anmelden (act. 57), worauf eine schriftliche Begründung ausgefertigt wurde (act. 58). Seite 4 C. Urteil der Vorinstanz