36 und 38). Die Hauptverhandlung fand am 21. August 2014 in Anwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers sowie der Staatsanwaltschaft statt (act. 47/1). Zunächst wurde der Beschuldigte befragt (act. 48/1). Anschliessend erstattete Dr. med. Ursula Germann, stellvertretende Chefärztin am Institut für Rechtsmedizin St. Gallen, ein mündliches Gutachten zu diversen Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung von Erbmaterial im Allgemeinen sowie in den konkreten Fällen, die zur Diskussion standen (act. 48/2). Das Urteil wurde gleichentags gefällt und dem Beschuldigten mündlich eröffnet (act.