1. Der Angeschuldigte sei zu verpflichten, der C2___ Versicherungs AG CHF 13‘703.90 samt Zins zu 5 % seit 30. Januar 2014 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. im Berufungsverfahren: (hält an der Zivilforderung unverändert fest) d) des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren: 1. Der Beschuldigte sei der Widerhandlung gegen das Waffengesetz im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen; dafür sei eine Zusatzstrafe von 0 zum Urteil des Obergerichtes des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 9. Dezember 2013 auszusprechen;