4. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird bedingt aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren (Art. 42 Abs. 1 StGB). 5. Die Verfahrenskosten, bestehend aus - CHF 7‘600.00 Kosten der Voruntersuchung - CHF 1‘000.00 Gebühr für die Vertretung der Anklage an Schranken - CHF 2‘400.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 4‘500.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 15‘500.00 insgesamt, werden im Betrag von CHF 1‘500.00 auf die Staatskasse genommen und im Betrag von CHF 14‘000.00 dem Beschuldigten A___ auferlegt.