Unter diesen Umständen und in Anbetracht der Tatsache, dass die Berufungsverhandlung einen ganzen Tag dauerte, kann ein Aufwand von maximal 20 Stunden gerade noch als angemessen bezeichnet werden. Zusammen mit einer Pauschale von 4 % für Barauslagen (CHF 160.00) und 8 % für die Mehrwertsteuer (CHF 332.80) erscheint für das Berufungsverfahren somit eine Entschädigung von CHF 4‘492.80 als gerechtfertigt.