3.2.1 Im Berufungsverfahren reichte der Rechtsvertreter des Privatklägers eine Kostennote über CHF 9‘771.85 ein, was einem Aufwand von 43.5 Stunden entspricht (act. B 30). Dazu führte er aus (act. B 28, S. 5 f.), RA CC___, welchen er heute vertrete, habe dem Gericht bereits im Januar 2017 mitgeteilt, dass er an der Verhandlung vom 9. Juni 2017 aufgrund eines andern wichtigen Termins nicht teilnehmen könne. Eine Verschiebung der Berufungsverhandlung sei vom Gericht abgelehnt worden. Entgegenkommenderweise habe RA CC___ sich damit einverstanden erklärt, eine Vertretung zu organisieren.