Diese Zahl erscheint realistisch, wenn man dem Rechtsvertreter des Privatklägers überschlagsmässig 2 Tage für Akten- und Rechtsstudium nach der Hauptverhandlung gegen die Haupttäter (welche mit CHF 10‘919.20 separat entschädigt worden ist, Vorverfahren act. 69.1), 2 Tage für Besprechungen, Telefone sowie Schriftverkehr etc., 2 Tage für die Vorbereitung der Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht und 1 Tag für die Teilnahme an der Hauptverhandlung, insgesamt somit 7 Tage, zubilligt.