Der Beschuldigte ist Vater zweier Kinder im Primarschulalter, welche er abwechselnd mit seiner Partnerin betreut; er bewirtschaftet als selbständiger Landwirt einen Hof. Es besteht somit ein familiärer und gesellschaftlicher Rahmen, von welchem eine stabilisierende Wirkung hinsichtlich der Bewährungsaussichten des Beschuldigten angenommen werden kann. Zu berücksichtigen ist sodann, dass er sich nach der Tat freiwillig in psychiatrische Behandlung begeben hat. Darüber hinaus ist der Beschuldigte nicht vorbestraft und hat sich seit den hier zu beurteilenden Vorfällen nichts weiter zu Schulden kommen lassen.