Der Beschuldigte ist nicht verheiratet, aber Vater von zwei Kindern im Alter von 6 und 8 Jahren (act. B 22/5). Er ist selbständiger Landwirt mit eigenem Hof, den er nach eigener Aussage heute, nachdem seine Partnerin mit den Kindern nach Trogen gezogen ist, - abgesehen von gelegentlichen Aushilfen - mehr oder weniger alleine bewirtschaftet. Trotz der räumlichen Trennung besteht jedoch nach wie vor ein enger Kontakt zu den gemeinsamen Kindern, welche er im Wechsel mit der Mutter betreut (act. B 35, S. 2).