Je leichter der Täter die übertretene Norm hätte befolgen können, desto schwerer wiegt seine Entscheidung, sie zu verletzen, und folglich seine Tat40. Dem Beschuldigten wären andere Wege offen gestanden, den bestehenden Konflikt zu lösen. Er hetzte - getrieben von Vergeltungssucht - mehrere Schläger auf den Privatkläger, um diesem einen Denkzettel zu erteilen. Mithin handelte er unreflektiert und aus egoistischem Motiv, um dem Privatkläger eine Bestrafung zukommen zu lassen für widrige Umstände - unter anderem das Sterben mehrerer Kühe innerhalb relativ kurzer Zeit - für welche der Beschuldigte den Privatkläger als ursächlich und schuldig erachtete.