Ebenso ist das Mass der Entscheidungsfreiheit zu berücksichtigen, also wie weit der Täter nach den inneren und äusseren Umständen in der Lage war, die Gefährdung oder Verletzung zu vermeiden. Es geht primär um die Freiheit des Täters, sich für das Recht und gegen das Unrecht zu entscheiden, wobei psychologische mit normativen Gesichtspunkten verknüpft werden39. Je leichter der Täter die übertretene Norm hätte befolgen können, desto schwerer wiegt seine Entscheidung, sie zu verletzen, und folglich seine Tat40. Dem Beschuldigten wären andere Wege offen gestanden, den bestehenden Konflikt zu lösen.