Der Beschuldigte hat drei ihm bislang unbekannten Personen den Auftrag erteilt, seinen Nachbarn C___ zusammenzuschlagen. Dem Opfer wurden in der Folge durch die angestifteten Haupttäter multiple Verletzungen zugefügt. Diese bewegten sich für eine einfache Körperverletzung im oberen, denkbaren Bereich. Das Tatvorgehen ist als brutal und perfid zu bezeichnen, indem die Angreifer das wehrlose Opfer am frühen Morgen in seinem Stall überraschten und rücksichtslos auf es einschlugen. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs, d.h. die Schwere der Rechtsgutverletzung, ist daher im oberen Bereich liegend, d.h. schwer, einzustufen.