Seite 19 dass der Überfall eben gerade nicht kontrolliert ablief. Zuzugeben ist indessen, dass die Anklage in dieser Hinsicht dürftig ist und nicht weiter hilft, da sie lediglich von einem „Denkzettel“, „Überfall“ oder „Auftrag“ spricht, ohne diese Begriffe aber näher zu konkretisieren, zum Beispiel zu sagen, wie der Auftrag hätte ausgeführt werden sollen (act. 1, S. 2). Mit Blick auf die nachfolgenden Ausführungen kann diese Frage letztlich jedoch offen gelassen werden.