Auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bekannte sich der Beschuldigte dazu, dass wohl ein erstes Treffen zu Dritt mit D___ und E___ stattgefunden habe und dass er anfangs Juni 2010 bei D___ in K___ mit E___, F___ und H___ zusammengekommen sei, um die Schläger zu instruieren. Sein Auftrag an die Schläger habe gelautet, dass man dem jungen C___ einmal eine Lektion erteilen sollte. Auf die Frage, ob er den in der Anklageschrift zur Last gelegten Sachverhalt als richtig anerkenne, antwortete der Beschuldigte mit "mehr oder weniger schon, ja" (act. 35/1, S. 5).