Seite 13 Strafverfolgungsbehörden wie Gerichte11. Ob der Grundsatz verletzt oder beachtet wurde, entscheidet sich im konkreten Fall nach dessen Umständen (Umfang, Komplexität der relevanten Sachverhalte bzw. der zu erhebenden Beweise). Er gilt für alle Verfahrensstufen, so zwischen Anklage und Hauptverhandlung, entscheidend ist jedoch die Gesamtdauer des Verfahrens, nicht die einzelne Prozesshandlung12.