4.2 Auch vor dem Obergericht liess der Beschuldigte eine Verletzung seiner Teilnahmerechte rügen und insbesondere geltend machen, dass zu seinem Nachteil - nebst den Aussagen der Haupttäter - auch auf diejenigen von J___ nicht abgestellt werden könne (act. B 36, S. 7). 3 Urteil Bundesgericht 1B_124/2016 vom 12. August 2016 E. 4.5. 4 Urteil Bundesgericht 1B_339/2016 vom 17. November 2016 E. 2.3.