Die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Obergericht fand am 9. Juni 2017 in Anwesenheit des Staatsanwaltes, des Rechtsvertreters des Privatklägers, des Beschuldigten und dessen Verteidigers sowie der Mitbeschuldigten E___ und D___ sowie deren Verteidiger statt (act. B 25 bis B 28 und B 35 und B 36). G. Entscheid des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung am 15. Juni 2017 durch und eröffnete sein Urteil den Parteien anschliessend im Dispositiv (act. B 37). H. Verzicht auf Rechtsmittel