Seite 6 Je mit Beschluss vom 5. Juli 2016 wies die 2. Abteilung des Obergerichts die Ausstandsbegehren gegen Obergerichtspräsident Ernst Zingg, Oberrichterin Susanne Rohner und Gerichtsschreiberin Barbara Schittli ab (act. B 9/1-3), welche am 18. Juni 2012 als Mitglieder der 1. Abteilung des Obergerichtes die drei Haupttäter beurteilt hatten. F. Hauptverhandlung vor dem Obergericht