Seite 5 diesen Betrag solidarisch mit den Beschuldigten E___ und D___ haftet. Im Mehrbetrag wurde die Schadenersatzforderung auf den Zivilweg verwiesen. Die Genugtuungsforderung des Privatklägers wurde ebenfalls auf den Zivilweg verwiesen. Die Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt CHF 11‘000.00 wurden dem Beschuldigten auferlegt.