Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde - unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren - im Umfang von 18 Monaten aufgeschoben. Weiter wurde Vormerk genommen, dass der Beschuldigte die Schadenersatzforderung des Privatklägers im Umfang von CHF 2‘098.05 (Schadensposition „Medizinischer Schaden“) anerkannt hat und dass er für