Mit Urteil vom 17. Juni 2015 sprach das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, 3. Abteilung, A___ der Anstiftung zu Angriff (Art. 134 i.V.m. Art. 24 StGB), zu einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 24 StGB) und zu Hausfriedensbruch (Art. 186 i.V.m. Art. 24 StGB) schuldig und verurteilte ihn unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft von einem Tag zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde - unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren - im Umfang von 18 Monaten aufgeschoben.