Entscheid des Obergerichts, 1. Abteilung, 15.06.2017, O1S 15 14 Sachverhalt: Am frühen Morgen des 8. Juni 2010 lauerten F., G. und H. C. in dessen Stall auf. F. und H. verprügelten den Privatkläger, wobei von einem der Schläger zeitweise ein Holzstock mit aufgesetztem metallenem Winkelrohr gegen den Privatkläger eingesetzt wurde. G. stand Schmiere.