3. Der Vollzug der Geldstrafe wird im Umfang von 20 Tagessätzen aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren (Art. 42 und Art. 44 StGB). 4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus - CHF 500.00 Kosten der Voruntersuchung - CHF 450.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 750.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 1‘700.00 insgesamt, werden dem Beschuldigten A___ auferlegt. 5. Dem Beschuldigten A___ wird für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren keine Entschädigung zugesprochen.