vom 16. Dezember 2011 wird das Thema Direktzahlungen nicht erwähnt.18 Der Berufungskläger macht jedoch geltend, es sei anlässlich der Vergleichsverhandlung vom 16. Dezember 2011 das Thema Direktzahlung besprochen und ausdrücklich darauf verzichtet worden.19 In der Verfügung der Kommission für Soziales und Vormundschaftswesen der Gemeinde D___ vom 23. Januar 2012 wurde in Ziffer 3 beschlossen, dass die Sozialberatung mit der Ausgleichskasse eine direkte Lösung für die ausstehenden AHV- Nichterwerbstätigenbeiträge 2011 zu suchen habe;