Seite 10 werden können.16 In der Verfügung vom 29. April 2011, welche diejenige vom 11. März 2011 ersetzte, beschloss die Kommission Soziales der Gemeinde D___ in Ziffer 1, dass die künftigen halbjährlichen Hypothekarbelastungen gegen Vorlage der Zinsabrechnung direkt von der Gemeinde für den Zeitraum des Sozialhilfebezuges beglichen würden.17 Im Schreiben der Sozialberatung Appenzeller Hinterland vom 14. Dezember 2011 sowie im Vergleich zwischen der Gemeinde D___ und A___ vom 16. Dezember 2011 wird das Thema Direktzahlungen nicht erwähnt.18