Seite 7 1.2 Strafantrag Ebenfalls verwiesen werden kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz in Bezug auf den Strafantrag. Es liegt mit Datum vom 16. Februar 2012 ein fristgerechter Strafantrag für das Antragsdelikt Beschimpfung nach Art. 177 Abs. 1 StGB2 vor.3 1.3 Eintreten Die Berufung ist frist- und formgerecht erhoben und begründet worden; es ist darauf einzutreten.4