d) Mit Verfügung vom 3. Juli 2014 wurde den Parteien die Absicht mitgeteilt, das obergerichtliche Verfahren bis zum Entscheid über das Gesuch um Protokollberichtigung zu sistieren. Gleichzeitig wurde ihnen Gelegenheit gegeben, sich hierzu vernehmen zu lassen (act. B 10). Seite 4 e) Am 7. Juli 2014 gingen die Unterlagen des Berufungsklägers zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen beim Obergericht ein (act. B 11 und act. B 12).