- in Dispositiv Ziff. 1 (Freispruch von der Anklage des Verfügens über mit Beschlag belegte Vermögenswerte im Sinne von Art. 169 StGB und der Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung im Sinne von Art. 164 Ziff. 1 StGB) mangels Berufung in Rechtskraft erwachsen ist. 2. Der Beschuldigte B___ wird freigesprochen von der Anklage - der Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung im Sinne von Art. 164 Ziff. 2 StGB sowie - der Sachbeschädigung im Sinne von Art. 144 Abs. 3 StGB. 3. Die Zivilforderung in der Höhe von CHF 32‘706.80 wird abgewiesen. 4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus