Vorliegend stellt sich bei der Prüfung von Art. 144 StGB aufgrund der unklaren Eigentumsverhältnisse die Frage nach der Legitimation von A___ zur Erhebung einer Berufung. Gemäss Art. 382 Abs. 1 StPO kann jede Partei, die ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung eines Entscheides hat, ein Rechtsmittel ergreifen. Die Privatklägerschaft ist Partei (Art. 104 Abs. 1 lit. b StPO). Bei ihr handelt es sich um die