h) Das Obergericht teilte den Parteien am 5. Juni 2015 mit, dass das bisher in der 2. Abteilung geführte Verfahren aus organisatorischen Gründen der 1. Abteilung (neue Verfahrens Nr. O1S 14 16) zugewiesen werde, und gab die Zusammensetzung des Gerichts bekannt (act. B 35 und 36). Auf die entsprechenden Ausführungen und Angaben in den in lit. a - h vorstehend angeführten Schriftstücken wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen sein. Erwägungen des Gerichts