b) Mit Verfügung des Obergerichtspräsidenten vom 9. Juli 2014 wurde den Parteien die Zuweisung des Prozesses an die 2. Abteilung mitgeteilt (act. B 4). c) Mit Verfügung des Obergerichtsvizepräsidenten vom 10. Juli 2014 wurde RA AA___ aufgefordert, zu präzisieren, in welchen Teilen das erstinstanzliche Urteil angefochten wird (act. B 5). Dem kam RA AA___ mit Schreiben vom 14. Juli 2014 nach (act. B 6).