Gleichentags wurden die Arrestakten des Betreibungsamtes und die Eingabe des Privatklägers vom 10. Februar 2014 den Parteien in Kopie zugestellt (act. B 8/89). Die Hauptverhandlung fand am 15. April 2014 in Anwesenheit des Beschuldigten sowie des Privatklägers und dessen Rechtsvertreters statt. Das Urteil wurde den Parteien gleichentags mündlich eröffnet und kurz begründet (act. B 8/92/1, S. 4). Das schriftliche Urteilsdispositiv wurde am 16. April 2014 versandt (act. B 8/95). Mit Schreiben vom 17. April 2014 liess der Privatkläger rechtzeitig die Berufung anmelden (act. B 8/98). Das Urteil in begründeter Ausfertigung, berichtigt in Ziff.