Am 10. Februar 2014 reichte der Privatkläger eine Beweiseingabe sowie das Jahrbuch „Rennsport Schweiz 2007“ ein (act. B 8/86). Am 18. Februar 2014 fand zwischen dem zuständigen Einzelrichter sowie dem Betreibungsbeamten Platzer ein Telefongespräch statt, dessen Inhalt sich in Form einer Aktennotiz bei den Verfahrensakten befindet (act. B 8/88). Gleichentags wurden die Arrestakten des Betreibungsamtes und die Eingabe des Privatklägers vom 10. Februar 2014 den Parteien in Kopie zugestellt (act.