B 8/66.2 und 8/67). Am 26. September 2013 erhob die Staatsanwaltschaft beim Kantonsgericht Anklage gegen B___ im Sinne von Art. 169 StGB, eventuell Art. 164 Ziff. 1 StGB (act. B 8/76). Mit Verfügung des Einzelrichters vom 19. November 2013 wurde das Betreibungsamt Appenzeller Vorderland ersucht, sämtliche Arrestakten betreffend das Fahrzeug Renault Clio einzureichen (act. B 8/81). Die angeforderten Akten gingen am 22. Januar 2014 beim Einzelrichter ein (act. B 8/84 und 8/85). Am 10. Februar 2014 reichte der Privatkläger eine Beweiseingabe sowie das Jahrbuch „Rennsport Schweiz 2007“ ein (act.